Rechtliche Betreuung
die ihre eigenen rechtlichen oder geschäftlichen Angelegenheiten nicht mehr selbst erledigen können, weil sie aufgrund einer Krankheit oder Behinderung dazu nicht (mehr) in der Lage sind. Rechtliche Betreuer werden von den Amtsgerichten bestellt und kontrolliert. Grundlage ist das Betreuungsrecht, das im Bürgerlichen Gesetzbuch enthalten ist.
Für den Fall der eigenen Hilflosigkeit kann man vorsorgen, indem man eine nahestehende Vertrauensperson vorsorglich bevollmächtigt oder bereits frühzeitig festlegt, wer später die rechtliche Betreuung übernehmen soll. Ergänzt um eine Erklärung im Sinne einer Patientenverfügung kann man Behandlungswünsche schriftlich festlegen, die den Bevollmächtigten oder künftigen Betreuer anweisen, wie im Falle von schwerer Krankheit am Lebensende verfahren werden soll.
Betreuungsvereine der verbandlichen Caritas im Bistum Fulda
In mehreren Regionen unseres Bistums gewährleisten katholische Betreuungsvereine eine fachlich fundierte und christlich motivierte Betreuungsarbeit. Sie beraten in Fragen der rechtlichen Betreuung und Vorsorgebevollmächtigungen, begleiten Familienangehörige und ehrenamtliche Betreuer/innen und führen selbst eine Vielzahl von schwierigen Betreuungen.
Sie finden die Betreuungsvereine
bei der Caritas Nordhessen-Kassel
beim SKF Fulda
beim SKF Kassel
Interessenvertretung auf Landesebene
Das Land Hessen hat ein Internetprotal geschaltet, auf dem Interessierte Informationen rund um Fragen der rechtlichen Betreuung erhalten können. Auch die Adressen der Interessensvertreter und der Betreuungsvereine sind dort in einer Suchmaschine hinterlegt.
Das Referat Rechtliche Betreuung beim Diözesan-Caritasverband wirkt als Interessenvertretung der Betreuungsvereine mit ihren beruflichen und ehrenamtlichen Mitarbeiter/innen auf Landesebene mit. Die verbandliche Caritas ist in der Landesarbeitsgemeinschaft der Betreuungsvereine Hessen (LAG) Mitglied. Es vertritt deren Anliegen in der Hessen-Caritas und in der LIGA der freien Wohlfahrtsverbände in Hessen.
Bundesweit vernetzt: Das Plus der katholischen Betreuungsvereine
Gemeinsam betreiben der Deutsche Caritasverband, der Sozialdienst katholischer Frauen (SkF) und der Sozialdienst katholischer Männer (SKM) eine Arbeitsstelle zur rechtlichen Betreuung nach dem Betreuungsgesetz. Zahlreiche Arbeitshilfen, Positionierungen und Informationen sind hier zentral zusammengefasst. Dieses bundesweite Netzwerk der katholischen Betreuungsvereine ist einmalig in Deutschland.
Neu ab dem 01. Juli 2013 ist die Möglichkeit der online-Beratung zu Fragen der Betreuung und Bevollmächtigung.