Mitarbeitende werben Mitarbeitende
Wie funktioniert die Aktion?
Grundsätzlich kann jeder Mitarbeiter einen neuen Mitarbeiter für eine Stelle in den Einrichtungen der Caritas im Bistum Fulda empfohlen werden, diese muss nicht zwangsläufig im Jobportal ausgeschrieben sein.
Es funktioniert ganz einfach: Zusammen mit der Bewerbung der geworbenen Person muss der Empfehlungsnachweis des Flyers eingereicht werden. Es kann nur ein Empfehlungsnachweis je Bewerbung eingereicht werden. (Achtung: Die Einreichung des Empfehlungsnachweises muss jedoch stets gleichzeitig mit der Bewerbung eingehen; bei nachträglicher Einreichung besteht keinerlei Prämienberechtigung!). Hier der Empfehlungsnachweis.
Für Fachkräfte in der Altenhilfe und Jugendhilfe gelten folgende Prämien:Insgesamt bis zu 1.500 € brutto, davon
- Bei Dienstantritt des empfohlenen Bewerbers: 250 €
- Nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit 1.250 €
Für die Empfehlung von Pflegehelfern und MitarbeiterInnen in der Hauswirtschaft in der Altenhilfe, gibt es folgende Prämien:
Insgesamt bis zu 1.250 € brutto, davon
- Bei Dienstantritt des empfohlenen Bewerbers: 250 €
- Nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit 1.000 €
Für gfB-Kräfte erhalten Sie jeweils 20 % der Prämien.
GANZ NEU: Jahresendspurtaktion MwM
Wir haben die Prämien für Empfehlungen in den Monaten Oktober bis Ende Dezember nochmals erhöht, es gilt in diesem Zeitraum:
Für Fachkräfte in der Altenhilfe und Jugendhilfe gelten folgende Prämien:
Insgesamt bis zu 2.750 € brutto, davon
- Bei Dienstantritt des empfohlenen Bewerbers: 750 €
Nach erfolgreicher Probezeit: 750 € - Nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit 1.250 €
Für die Empfehlung von Pflegehelfern und MitarbeiterInnen in der Hauswirtschaft in der Altenhilfe, gibt es folgende Prämien:
Insgesamt bis zu 2.000 € brutto, davon
- Bei Dienstantritt des empfohlenen Bewerbers: 250 €
Nach erfolgreicher Probezeit: 750 € - Nach einem Jahr ununterbrochener Dienstzeit 1.000 €
gfB Kräfte sowie MA in Teilzeit unter 50 % WAZ sind von dieser Aktion ausgeschlossen, hier gelten die normalen MwM Prämien.
Voraussetzungen für den Erhalt der Prämie
Für eine erfolgreiche Empfehlung einer neuen Mitarbeiterin oder eines neuen Mitarbeiters auf eine prämienberechtigte Stelle für die Caritas im Bistum Fulda erhält der empfehlende Mitarbeitende eine Prämie in Höhe von bis zu 1.500 € brutto, sofern der empfohlene Bewerber innerhalb des letzten Jahres nicht bei der Caritas im Bistum Fulda (DiCV und RCV) beschäftigt war. Ein Wechsel innerhalb der Geschäftsbereiche oder ein Standortwechsel gilt nicht als neue Stelle.
Der werbende Mitarbeiter muss jeweils zum Zeitpunkt der Prämienzahlung (d.h. Arbeitsantritts der geworbenen Person sowie auch bei Fälligkeit des zweiten Prämienanteils) in einem ungekündigten Dienstverhältnis mit Entgeltbezug mit dem Dienstgeber stehen. Eine Aufhebungsvereinbarung wird wie eine Kündigung behandelt.
Eine bereits ausgezahlte Prämie wird zum Zeitpunkt des Ausscheidens bzw. im Falle des Eintritts eines gekündigten Arbeitsverhältnisses nicht zurückgefordert.
Es besteht kein Anspruch auf Einstellung des empfohlenen Bewerbers. Grundsätzlich behält sich der Dienstgeber das Recht vor, Bewerber mangels Eignung oder mangels Personalbedarfs abzulehnen.
Mitarbeiter, die im Bewerbungsprozess involviert sind, wie z. B. Mitarbeitende des Zentralen Personalwesens, leitende Führungskräfte, Pflegedienstleitungen, Personalsachbearbeiter/Verwaltungskräfte in den Einrichtungen erhalten die Prämie erst, wenn die Führungskraft dies ausdrücklich freigegeben hat.
Die Prämien werden brutto mit der Gehaltsabrechnung im jeweiligen Folgemonat nach Fälligkeit ausgezahlt.
Die Aktion kann jederzeit aus betrieblichen oder wirtschaftlichen Gründen widerrufen werden. Bei Prämienzahlungen handelt es sich um eine freiwillige Leistung, auf die auch bei mehrfacher Anwendung kein Rechtsanspruch für die Zukunft besteht.