Leitbild des Caritasverbandes für die Diözese Fulda e.V.
Art. 1: Grundsatz
Caritas leistet soziale Dienste aus christlicher Verantwortung. Sie lässt sich dabei von dem Ziel einer solidarischen und gerechten Gesellschaft leiten, in der auch die Schwächsten und Ärmsten einen Platz finden.
Als Wohlfahrtsverband der katholischen Kirche versucht Caritas, die Wirklichkeit mit dem Anspruch des Evangeliums in Übereinstimmung zu bringen.
Art. 2: Grundlagen
Christen verstehen das Leben aller Menschen als eine Schöpfung Gottes. Gott wendet sich in seiner Barmherzigkeit dieser Welt zu und schenkt den Menschen Zukunft. Das verpflichtet jeden, das Leben der Mitmenschen in gleichem Maß zu achten, zu entwickeln und zu schützen wie das eigene Leben.
Biblische Propheten haben bezeugt, dass Gott ein Anwalt der Armen ist. Jesus Christus hat die Frohe Botschaft verkündet, dass Gott die Menschen aus Schuld, Leid und Tod erlöst. Die sich in dieser Botschaft gründende Liebe zu Gott soll sich in der Liebe zum Nächsten widerspiegeln.
Diakonisches Handeln gehört von Anfang an, wie die Gottesdienstfeier und die Glaubensverkündigung, zum Lebensvollzug der Kirche Jesu Christi. Diesen Zusammenhang gilt es, immer wieder bewusst zu machen und mit Leben zu füllen. Caritas fördert, unterstützt und ergänzt das diakonische Handeln der
Gemeinden.
In der Geschichte der katholischen Kirche haben sich viele Männer und Frauen, Gemeinschaften und Orden der Notleidenden angenommen. Ihr Erbe an Ideen, Formen und Leistungen gilt es als einen großen Schatz zu bewahren, in die Gegenwart zu übersetzen und als Vorbild für das eigene Handeln zu empfinden.
Art. 3: Ziele
Weil jeder Mensch einmalig ist und eine unverfügbare Würde besitzt, ist Caritas dem Leben verpflichtet und dem einzelnen Menschen zugewandt.
Caritas unternimmt alle Anstrengungen, um den Einzelnen - insbesondere den Benachteiligten und Schwachen - zu schützen und zu stärken. Sie ermutigt und befähigt Menschen, solidarisch miteinander zu leben.
Caritas setzt sich vor Ort und über Grenzen hinweg für gerechte Lebensbedingungen und für die Schaffung sozialer Mindeststandards ein.
Art. 4: Aufgaben
Caritas hilft Menschen in geistiger, körperlicher, seelischer, materieller und sozialer Not. Sie begleitet vorrangig Menschen, die in ihrem persönlichen Umfeld oder im sozialen Sicherungssystem keine ausreichende Unterstützung finden. Sie sucht mit ihnen nach ganzheitlichen, die Lebenswelt einbeziehenden Hilfen.
Caritas ist Anwalt für Benachteiligte. Sie verschafft ihren Anliegen und Nöten Gehör und unterstützt sie bei der Wahrnehmung und Durchsetzung ihrer Hilfsansprüche.
Caritas übernimmt Mitverantwortung bei der Entwicklung von menschenwürdigen und bedarfsgerechten Hilfen. Sie informiert die Öffentlichkeit über soziale Nöte und Hilfsmöglichkeiten und sensibilisiert die Gesellschaft für die Notwendigkeit solidarischen Handelns.
Caritas wirkt im Gesundheits-, Sozial- und Erziehungsbereich an Dienstleistungen für die Bevölkerung mit.
Caritas trägt durch Aus-, Fort- und Weiterbildung und durch Publikationen zur Qualifizierung der sozialen und therapeutischen Arbeit bei. Sie entwickelt Konzepte und Standards für die verschiedenen caritativen Arbeitsfelder.
Art. 5: Zusammenhang
Die Gestalt der verbandlichen Caritas geht zurück auf die wirtschaftlichen und gesellschaftlichen Umbrüche des 19. Jahrhunderts. Ordensgemeinschaften, Gruppen und Vereine nahmen sich der Menschen und ihrer Nöte an. Diese Hilfswerke der christlichen Nächstenliebe fanden ihre Organisationsform in Caritasverbänden.
Als Spitzenverband nimmt der Caritasverband für die Diözese Fulda die Interessen seiner Mitglieder auf allen Ebenen wahr. Er hat die gemeinsamen Interessen und Tätigkeiten der Träger der Caritasarbeit in der Diözese Fulda nach innen und außen zu vertreten, deren Dienste und Einrichtungen zu koordinieren und diese fachlich zu beraten und zu unterstützen.
Zuständigkeiten und Aufgaben sind nach dem Subsidiaritätsprinzip zugeordnet, wobei die Erstverantwortung bei den nachgeordneten Verbandseinheiten - wie den Orts-Caritasverbänden und den Regional-Caritasverbänden - liegt. Der Diözesan-Caritasverband übernimmt Aufgaben in eigener Verantwortung, wenn andere kirchliche Träger nicht zur Verfügung stehen. Er ist derzeit Träger von Diensten und Einrichtungen mit einem differenzierten Angebot an ambulanten, teilstationären und stationären Hilfen.
Der Diözesan-Caritasverband hat persönliche und korporative Mitglieder. Er findet seine Partner in den Kirchengemeinden, deren Gemeindecaritas er unterstützt. Er erkennt den vielfältigen Einsatz von anderen Katholischen Verbänden, von Initiativen und Selbsthilfegruppen an und sucht nach Möglichkeiten gemeinsamen Wirkens. Er kooperiert mit anderen Diözesan-Caritasverbänden unter dem Dach des Deutschen Caritasverbandes e. V. und hält Kontakt mit anderen Hilfswerken christlicher Kirchen und Gemeinschaften, wie dem Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche. Als Verband der Freien Wohlfahrtspflege arbeitet er zusammen mit anderen Wohlfahrtsverbänden, mit freien und öffentlichen Trägern der Wohlfahrtspflege, mit den gesetzlichen Leistungs- und Kostenträgern auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene.
Art. 6: Mitarbeit
Caritas ist eine Dienstgemeinschaft. Beruflich, ehrenamtlich und freiwillig tätige Männer, Frauen und Jugendliche setzen ihre individuellen Fähigkeiten ein, um im Geist christlicher Nächstenliebe das Wohl von Menschen zu fördern. Sie setzen die Aussagen dieses Leitbildes im Rahmen der Satzung in den unterschiedlichen Feldern ihrer Arbeit und im Geist des Zusammenwirkens um. Sie verwirklichen die Dienstgemeinschaft durch die Haltung vertrauensvoller und kollegialer Zusammenarbeit, in der die Persönlichkeit des Einzelnen geachtet, Auseinandersetzungen gelöst und nach Möglichkeit Vorschläge
konstruktiv aufgegriffen werden.
Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter identifizieren sich mit den Aussagen und Bestimmungen der von der Deutschen Bischofskonferenz erlassenen "Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse". Sie richten ihren Dienst am Geist des Evangeliums aus und beachten in ihrer Arbeit und Lebensführung die Lehre der Kirche.
Im Rahmen seiner Möglichkeiten nimmt der Diözesan-Caritasverband die soziale Verantwortung gegenüber seinen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern wahr: Er fördert sie in ihrer fachlichen, persönlichen und religiösen Weiterbildung. Fachlichkeit, Einsatzfreude, Flexibilität und Loyalität sind Kennzeichen ihres beruflichen Dienstes.
Caritas pflegt mit ihnen einen partizipativen Führungsstil. Sie werden im Kontakt mit der Geschäftsleitung an den ihr Arbeitsfeld betreffenden Ziel- und Entscheidungsfindungen beteiligt.
Art. 7: Leistungsanspruch
Caritas arbeitet nach fachlichen Standards und beteiligt sich, gestützt auf Praxiserfahrung, an deren Weiterentwicklung. Durch eine fortlaufende Selbstkontrolle stellt sie die Einhaltung dieser Standards sicher.
Sie versucht, entstehende Not- und Hilfssituationen frühzeitig zu erkennen und nach Lösungen zu suchen. Sie gestaltet und erbringt ihre Dienste nach den Bedürfnissen und Problemen derjenigen, die sie beanspruchen, unabhängig von deren Zugehörigkeit zu einem Volk, einer Religion oder politischen Meinung. Caritas hat Beratungs- und Betreuungsaufgaben für Kinder und Jugendliche, Familien, alte, kranke
und behinderte Menschen, Flüchtlinge und Einwanderer, Arme und sozial Benachteiligte, Obdach- und Heimatlose, Opfer von Gewalt und Katastrophen. Sie und deren Betreuer, Pfleger und Begleiter
selbst zu informieren und die Gesellschaft darüber aufzuklären, ist eine besondere Aufgabe.
Caritas hat Anwaltsfunktion. Sie vertritt im einzelnen Fall individuell den Rat- und Hilfesuchenden. Darüber hinaus bezieht sie gegenüber der Öffentlichkeit und den politisch Verantwortlichen Stellung und unterbreitet Vorschläge, um Notlagen zu beseitigen und Situationen zu bessern.
Caritas verwendet die ihr anvertrauten Mittel gewissenhaft und verantwortlich, wirtschaftlich und zweckmäßig.
Ihre Eigenmittel werden vorwiegend für Werke eingesetzt, die sich im caritativen Sinne als vorrangig darstellen und nicht durch andere Anbieter gesichert sind. Ihre Dienste werden regelmäßig überprüft
und der Bedarfssituation angepasst.
Caritas richtet ihr Wirken an den Inhalten der katholischen Soziallehre aus. Durch die Entwicklung von Modellprojekten geht sie auf neue Herausforderungen ein. Sie bringt die gewonnenen Erfahrungen in das fachliche und politische Gespräch ein und trägt so zur Erneuerung der sozialen Arbeit bei.
Der Diözesan-Caritasverband leistet auch einen Beitrag zur Integration von Menschen mit Migrationshintergrund in das Gemeinwesen. Hierzu bildet der Verband die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Diensten und Einrichtungen der Caritas in Interkultureller Kompetenz fort, damit diese die Hilfe suchenden Menschen mit dem notwendigen Wissen und der angemessenen kulturellen Sensibilität beraten können.
Der Diözesan-Caritasverband Fulda ist im Rahmen der Grundordnung für den kirchlichen Dienst bei der Einstellung von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern offen für Bewerberinnen und Bewerber mit Migrationshintergrund. Die Besetzung erfolgt im Übrigen ausschließlich auf der Grundlage der Qualifikation.
Für die Integration der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter fördert der Diözesan-Caritasverband Möglichkeiten der kulturellen Begegnung und schafft hierzu geeignete organisatorische Maßnahmen, z.B. interkulturelle Teams und Räume der Begegnung. Die dem Diözesan-Caritasverband angeschlossenen Regionalverbände werden sensibilisiert, diese Maßnahmen auch verbandsintern umzusetzen. In seiner Funktion als Spitzenverband wird der Diözesan-Caritasverband seine korporativen Mitglieder in diesen Prozess mit einbeziehen.